Anmeldefristen Schulen:


Grundschulen:

Die Schulanmeldung für Erstklässler erfolgt jährlich bis Anfang März.
Bitte erfragen Sie die genauen Anmeldetage direkt bei der zuständigen Grundschule

Alle Kinder, die bis zum 30.September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet die Grundschule zu besuchen.
Kinder, die nach dem 1. Oktober sechs Jahre alt werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Über den Antrag entscheidet die Schule. Ein amtsärztliches und pädagogisch-psychologisches Gutachten ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch von der Schulleitung angefordert werden


weiterführende Schulen:

Die verbindliche Schulanmeldung für die weiterführenden Schulen findet für das Schuljahr 2022/2023 am 09./10. März 2022 an der entsprechenden Schule statt.


Berufliche Schulen:

Die Anmeldefrist zu allen beruflichen Vollzeitschulen ist in der Regel der 1. März des laufenden Schuljahres für das Folgeschuljahr. Die Anmeldungen zum Berufsschulunterricht werden von den Ausbildungsbetrieben vorgenommen.

Hier geht es zu den Anmeldeformularen der Gewerblichen Schule Ehingen.

Hier geht es zu den Anmeldeformularen der Kaufmännischen Schule Ehingen.

Hier geht es zu den Anmeldeformularen der Magdalena-Neff-Schule Ehingen.

Hier geht es zu den Anmeldeformularen der Valckenburgschule Ulm.