BaföG


BaföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist eine finanzielle Unterstützung, um ein Studium oder den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten ergreifen zu können. Das Bafög ist allerdings an einigen Voraussetzungen geknüpft. Notwendig sind die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 BAföG aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze. Es berücksichtigt außerdem die eigenen Vermögensverhältnisse, aber auch die der Eltern oder Ehepartnern. Der endgültige Bedarf bzw. die Förderhöhe wird somit individuell berechnet. Die Förderung ist in der Regel zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen, welches später zurückgezahlt werden muss.

Die Leistungen nach dem BAföG sind bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder dem Studierendenwerk zu beantragen:

Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für folgende Hochschulen:
  • Universität Ulm
  • Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
  • Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft
  • Hochschule Biberach
  • Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
  • Hochschule Ulm
  • Hochschule Neu-Ulm
  • Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim
  • SRH Fernhochschule Riedlingen

  • für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,

  • für alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.



  • Weitere Informationen unter: