Aufstiegs-BaföG


Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die diejenigen die sich im dualen System weiter qualifizieren wollen. Damit sind z.B. Meister, Fachwirte, Techniker, Erzieher oder auch Betriebswirte gemeint. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten, Kinderbetreuung und auch Beiträge zum Lebensunterhalt. Die Förderung ist wiederum abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners. In der Regel sind 40 Prozent der Förderung ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhält man ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Die Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG sind bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz des Fortbildungsteilnehmenden zu beantragen:


Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelmstr. 23-25
89073 Ulm
Internet: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/_aufstiegs+-+bafoeg_+aufstiegsfortbildungsfoerderung.html

Weitere Informationen unter: