Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch den Nachweis einer zweiten Fremdsprache


Mit dem Nachweis einer zweiten Fremdsprache bzw. dem Erwerb einer zweiter Fremdsprache an der Berufsoberschule in Klasse 1 und 2 ist auch eine allgemeine Hochschulreife möglich.

Notwendige Kenntnisse in den Sprachen Französisch, Latein, Italienisch, Russisch oder Spanisch können folgender Maßen nachgewiesen werden:
  • Unterricht an vorher besuchten Schulen oder
  • Unterricht in der Klasse 1 und 2 an der Berufsoberschule oder
  • Ablegen der Ergänzungsprüfung an der Berufsoberschule oder
  • Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung oder
  • ein vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis