Bildungsprämie
Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein.
Der Prämiengutschein ist für Personen über dem 25. Lebensjahr gedacht, die sich individuell beruflich weiterbilden möchten. Voraussetzung ist eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche eingeschlossen einer Eltern- oder Pflegezeit und ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro. Dabei übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren in einer Maximalhöhe von 500€.
Den Spargutschein kann genutzt werden, wenn man über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügt. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme dieses Guthabens aus vermögensbildenden Leistungen, ohne dass dadurch eine Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Für beide Bausteine der Bildungsprämie gibt es kostenfreie Beratungsstellen in der Umgebung:
Ulmer Volkshochschule
Kornhausplatz 5
89073 Ulm
Internet:
www.vh-ulm.de
Weitere Informationen unter: